Häufige Fragen

Ja. Die Erste-Hilfe-Grundversorgung muss sichergestellt sein. Hierbei kann auch auf externe Personen als Ersthelfende zurückgegriffen werden; zum Beispiel Sicherheitspersonal, das oftmals eine Erste-Hilfe-Aus- bzw. Fortbildung nachweisen kann.

Es sollte versucht werden – auch bei einem reduzierten Personalstamm – die in der DGUV Vorschrift 1 festgelegte Mindestanzahl zu erreichen (bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfender, bei über 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % und in sonstigen Betrieben mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten).

Ist dies aufgrund der aktuellen Situation nicht immer möglich, sollte man auch unter Einbeziehung der Gefährdungsbeurteilung der vorgegebenen Anzahl an Ersthelfenden möglichst nahekommen.

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