Witwen- und Witwerrenten, Witwen- und Witwerrenten an frühere Ehegatten, Waisenrenten und Renten an Verwandte der aufsteigenden Linie (z. B. Elternrenten).
Das UKH Glossar
Name des Begriffes: Hinterbliebenenrente
Witwen- und Witwerrenten, Witwen- und Witwerrenten an frühere Ehegatten, Waisenrenten und Renten an Verwandte der aufsteigenden Linie (z. B. Elternrenten).
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