Das UKH Glossar

Name des Begriffes: Übergangsgeld

Während einer Maßnahme der Berufshilfe erhalten Versicherte Übergangsgeld. Es soll das fehlende Einkommen ausgleichen und die Bereitschaft des Versicherten fördern, an der berufsfördernden Maßnahme teilzunehmen.

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