Geldleistungen bei Verletzung eines Kindes, die die Unfallkasse Hessen an die Eltern zahlt, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, dass sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres verunfallten und versicherten Kindes ihrer Arbeit nicht nachgehen können, sofern keine andere im Haushalt lebende Person diese Tätigkeit übernehmen kann und das Kind noch nicht zwölf Jahre alt ist.
Das UKH Glossar
Name des Begriffes: Kinderpflegeverletztengeld