Häufige Fragen

Da bei der Lagerung von Desinfektionsmitteln auf alkoholischer Basis und auch bei der Flächendesinfektion Brand- und Explositionsgefahr besteht, sind die gesetzlichen Anforderungen für Gefahrstoffe anzuwenden.

Grundsätzlich gilt für die Lagerung von Gefahrstoffen: nur so geringe Mengen wie möglich vorhalten, alles nach Vorschrift kennzeichnen (um Verwechslungen auszuschließen), Gefahrstoffe vor dem Zugriff Unbefugter schützen, Lagerraum mit ausreichender Lüftung vorhalten.

Flüssige Desinfektionsmittel müssen zusätzlich in Auffangwannen gelagert werden. Achtung: Das Umfüllen von Desinfektionsmitteln in Seifenspender ist verboten! Weiter Infos

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