Häufige Fragen

Sowohl bei Telearbeit und beim mobilen Arbeiten haben Arbeitgebende eine Fürsorgepflicht und die Verantwortung, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gleichermaßen sicherzustellen. Für beide Tätigkeitsbereiche gilt hier das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es müssen die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände getroffen werden, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

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