Häufige Fragen

Besuchs- oder Gastkinder, die gelegentlich (auch nur für einen Tag) in eine Tageseinrichtung gehen und zusammen mit den anderen Kindern betreut werden, sind in dieser Zeit versichert. Dabei handelt es sichmeist um Kinder, die in eine Kindertageseinrichtung gegeben werden, ohne dass für sie ein Betreuungsvertrag mit der Einrichtung geschlossen wurde. Meistens sind dies die kleineren Geschwister von Kindern, welche die Einrichtung regulär besuchen. Aber Achtung: Sie müssen bewusst und gewollt in das Betreuungskonzept der Einrichtung aufgenommen werden, sonst sind sie nicht versichert! Auch sind Kinder gesetzlich versichert, die üblicherweise in einer anderen Tageseinrichtung bzw. von einer Tagespflegeperson betreut werden und nur ausnahmsweise die Betreuungsform bzw. die Einrichtung wechseln. Dies kann z. B. in Krankheitsfällen oder in den Einrichtungsferien der Fall sein.

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