Häufige Fragen

Ja, die Kinder sind im Fahrzeug von Eltern, Kita-Personal oder Sport-Fahrdienst versichert.

Voraussetzung sollte sein, dass die Eltern der transportierten Kinder vorher ihr schriftliches Einverständnis erteilen. Kita und Träger müssen sich abstimmen, welche Fahrer*innen eingesetzt werden sollen; sie sind schriftlich zu beauftragen. Dann sind sie ebenfalls über die UKH versichert.

Die Kinder müssen entsprechend den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung gesichert werden. Dazu gehören geeignete Kindersitze und Sicherheitsgurte. Die UKH ist nicht zuständig für Schäden, die ggf. an einem Transportfahrzeug entstehen.

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