Häufige Fragen

Essen und Trinken sowie der Einkauf von Nahrungsmitteln sind eigentlich dem persönlichen und somit unversicherten Lebensbereich zuzurechnen. Aber: Bei Schüler*innen sind die Wege von der Schule zum Einkauf von Lebensmitteln versichert, wenn sie zum alsbaldigen Verzehr bestimmt sind. Das Essen dient ja im Wesentlichen dazu, die Arbeitskraft bzw. Schulfähigkeit des Kindes bzw. Jugendlichen zu erhalten und es ihm damit zu ermöglichen, die schulische Tätigkeit fortzusetzen. Achtung: Im Geschäft, beim Einkauf selbst, besteht kein Unfallschutz.

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