Häufige Fragen

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger*innen haben eine Rahmenvereinbarung mit den ermächtigten Stellen geschlossen, die eine pauschale Gebühr pro Teilnehmer*in vorsieht. Für folgende Lehrgänge

  • Erste-Hilfe-Ausbildung
  • Erste-Hilfe-Fortbildung
  • Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
  • Erste-Hilfe-Fortbildung Schule

können ermächtigte Stellen Lehrgangsgebühren berechnen. Im Jahr 2023 beträgt die Lehrgangsgebühr 37,04 EUR. Für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2024 beginnen, beträgt die Lehrgangsgebühr 42,00 EUR pro Teilnehmer*in.

Für den feuerwehrspezifischen Zusatzlehrgang übernehmen wir in den Kalenderjahren 2023/2024 den Anteil in Höhe von 7,40 EUR.

Wichtig: Damit die ermächtigte Stelle die Lehrgangsgebühren direkt mit der UKH abrechnen kann, legen Betriebe und Schulen den ermächtigten Stellen die Berechtigungsscheine spätestens zu Lehrgangsbeginn vor.

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