Häufige Fragen
Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger*innen haben eine Rahmenvereinbarung mit den ermächtigten Stellen geschlossen, die eine pauschale Gebühr pro Teilnehmer*in vorsieht. Für folgende Lehrgänge
- Erste-Hilfe-Ausbildung
- Erste-Hilfe-Fortbildung
- Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
- Erste-Hilfe-Fortbildung Schule
können ermächtigte Stellen Lehrgangsgebühren berechnen. Im Jahr 2023 beträgt die Lehrgangsgebühr 37,04 EUR.
Für den feuerwehrspezifischen Zusatzlehrgang übernehmen wir in den Kalenderjahren 2023/2024 den Anteil in Höhe von 7,40 EUR.
Wichtig: Damit die ermächtigte Stelle die Lehrgangsgebühren direkt mit der UKH abrechnen kann, legen Betriebe und Schulen den ermächtigten Stellen die Berechtigungsscheine spätestens zu Lehrgangsbeginn vor.