Häufige Fragen

Die pauschale Gebühr pro teilnehmender Person ist festgelegt. Für folgende Lehrgänge

  • Erste-Hilfe-Ausbildung
  • Erste-Hilfe-Fortbildung
  • Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
  • Erste-Hilfe-Fortbildung Schule

können ermächtigte Stellen Lehrgangsgebühren berechnen. Im Jahr 2025 beträgt die Lehrgangsgebühr 44,10 EUR. Für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2026 beginnen, beträgt die Lehrgangsgebühr 46,31 EUR je teilnehmende Person.

Für den feuerwehrspezifischen Zusatzlehrgang übernehmen wir in den Kalenderjahren 2025/2026 den Anteil in Höhe von 8,81 EUR.

Wichtig: Damit die ermächtigte Stelle die Lehrgangsgebühren direkt mit der UKH abrechnen kann, legen Betriebe und Schulen den ermächtigten Stellen die Berechtigungsscheine spätestens zu Lehrgangsbeginn vor.

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