Häufige Fragen

Im Wesentlichen sind diese Punkte wichtig:

  • Regelungen zu Arbeitszeiten und Erreichbarkeit, mit Angaben zu einzuhaltenden Arbeitszeiten, Arbeits- und Ruhepausen, Ansprechpersonen (z. B. Fragen zur Arbeitssicherheit oder zu besonderen Situationen)
  • Hinweise zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung und Nutzung der bereitgestellten Arbeitsmittel (z. B. Positionierung von Bildschirm, Tastatur und Maus)
  • Hinweise zur ergonomischen Sitzhaltung und zum dynamischen Sitzen
  • Hinweise zur allgemeinen Gestaltung des Arbeitsbereiches (z. B. Beleuchtung und Lichtverhältnisse, Raumklima und Lärm, elektrische Einrichtungen)

Grundsätzlich können Beschäftigte in der Gruppe oder jeweils einzeln unterwiesen werden. Die Vorgehensweise sollte sich nach den Unterweisungsinhalten und -anlässen richten. Eine Unterweisung muss regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, stattfinden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht für Jugendliche sogar halbjährliche Unterweisungen vor.

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