Häufige Fragen
Wenn Betreute in Behindertenwerkstätten arbeiten, gelten sie als Beschäftigte, für die eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung vorzusehen ist.
Wenn Betreute in Behindertenwerkstätten arbeiten, gelten sie als Beschäftigte, für die eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung vorzusehen ist.
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