Schulen und Kitas müssen bei leichten und symptomlosen COVID-19-Fällen KEINE Unfallanzeige erstatten. Ein Eintrag ins Verbandbuch ist ausreichend. Leichte Erkrankungen liegen vor, wenn das Kind Erkält
Fahrtkosten zwischen Wohnung und Schule können nur übernommen werden, wenn aufgrund der Unfallfolgen eine voraussichtliche Unterbrechung des Unterrichts von mehr als vier bis sechs Wochen eintritt. Bi