Sicherheit und Gesundheit in Sparkassen

Basiswissen zur DGUV Vorschrift 25 Überfallprävention

Kategorien
  • Sparkassen, kommunale Kassen
Beginn
17.09.2024, 10:00 Uhr
Ende
18.09.2024, 16:00 Uhr
Veranstaltungsort
Vienna House Easy by Wyndham Limburg
Schiede 10
65549 Limburg
Telefon: 06431 207-470
Zielgruppen
  • Fachkräfte für Sicherheit und Gesundheit (Sifa)
  • Führungskräfte
  • Betriebsärzte und Betriebsärztinnen
  • Sonstige Beauftragte, Koordinator*innen, Berater*innen im Betrieb
  • Personal- und Betriebsräte
  • Betriebsleitungen, Unternehmer*innen
Beschreibung

Die ehemalige UVV Kassen und die DGUV Informationen 215-611 bis 613 wurden am 1. April 2021 durch die neue DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ abgelöst. Damit Ihr Kreditinstitut seine Geschäftsziele erreicht und die Beschäftigten zugleich gesund und sicher arbeiten können, sollten Sie wissen, welche Anforderungen es im aktuellen Regelwerk zur Überfallprävention in Kreditinstituten gibt.

In Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Rheinland-Pfalz werden im Rahmen dieses Seminars die entsprechenden Grundlagen zur Überprüfung der Prozesse und Strukturen in Sparkassen und Kreditinstituten vorgestellt, wesentliche Neuerungen aufgezeigt und spezielles Branchenwissen insbesondere auch zur baulichen Gestaltung sicherer Kreditinstituten vermittelt. Konkret werden folgende Inhalte behandelt:

• Schutzziel der DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“
• Inhalte der DGUV Regel 115-003 „Überfallprävention in Kreditinstituten“
• Sicherheitskonzepte mit Abtrennungen
• Sicherheitskonzepte mit Banknotenautomaten
• Aufzeichnung von Überfällen
• Alarmierungseinrichtungen
• Anforderungen an den Betrieb

 

Neben den fachlichen Inhalten, bildet vor allem der Austausch unter den Teilnehmenden und die gemeinsame Diskussion zu aktuellen Fragen den Schwerpunkt der zweitägigen Veranstaltung.
Das Seminar richtet sich an Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeitervertreter, Einrichtungs- und Bauplaner von Kreditinstituten sowie alle Personen mit Entscheidungsbefugnissen bezüglich des Arbeitsschutzes und der Sicherheit im Unternehmen.

Voraussetzung

Die Teilnehmenden kommen aus dem Bereich Sparkassen und sind dort verantwortlich für die Gestaltung der Betriebsstätten.

Die Teilnehmenden haben keine oder nur geringe Erfahrungen mit der Unfallverhütungsvorschrift „Kassen“.

Ziele

Die Teilnehmenden kennen die Anforderungen der neuen Unfallverhütungsvorschrift „Überfallprävention“ und sind sicher in deren Umsetzung.

Themen
  • DGUV Vorschrift 25 "Überfallprävention"
  • DGUV Regel 115-003 "Überfallprävention in Kreditinstituten"
  • Bauliche Anforderungen
  • Umsetzung
Sachbearbeitung
Cornelia Henle
c.henle@ukh.de

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