Tätigkeiten mit Biostoffen

Fachkunde für die Gefährdungsbeurteilung

Kategorien
  • Bau- und Betriebshöfe
  • Feuerwehr
  • Forst, Pflanzenbau und Tierhaltung
  • Fraport, Flughäfen
  • Gesundheitswesen
  • Hochschulen
  • Kindertageseinrichtungen
  • Polizei
  • Straßen- und Verkehrsmanagement
  • Ver- und Entsorgungsbetriebe
Beginn
28.05.2024, 10:00 Uhr
Ende
29.05.2024, 15:30 Uhr
Veranstaltungsort
Sporthotel Grünberg
Am Tannenkopf 1
35305 Grünberg
Telefon: 06401 802-0
Internet: http://www.sporthotel-gruenberg.de
Zielgruppen
  • Einrichtungsträger*innen
  • Führungskräfte
  • Personal- und Betriebsräte
  • Betriebsleitungen, Unternehmer*innen
  • Betriebsärzte und Betriebsärztinnen
  • Leitungen von Kindertageseinrichtungen
  • Sonstige Beauftragte, Koordinator*innen, Berater*innen im Betrieb
  • Fachkräfte für Sicherheit und Gesundheit (Sifa)
Beschreibung

Nach der Biostoffverordnung dürfen nur fachkundige Personen mit der Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen durch Biostoffe betraut werden. Das Seminar „Tätigkeiten mit Biostoffen“ vermittelt die notwendigen Kenntnisse zur Erlangung der Fachkunde zur Beurteilung der Gefährdungen durch Biostoffe. Die Teilnehmenden bekommen einen Einblick in das Biostoffrecht und werden in die Lage versetzt, die Biostoffverordnung in den Betrieben umzusetzen. Das Seminar richtet sich auch an Beschäftigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit der Umsetzung der Biostoffverordnung befasst sind.

 

Tätigkeiten mit Biostoffen finden sich beispielsweise in folgenden Bereichen: Abwasserbehandlung, Abfallentsorgung, Gesundheitswesen, Wohlfahrtspflege, Hochschulen, Grünpflege, Tierhaltung und Forstwirtschaft.

Voraussetzung

Eine Teilnahme an einem Seminar "Grundlagen zu Sicherheit und Gesundheit" oder „Aufgaben der Führungskräfte zu Sicherheit und Gesundheit“ wird vorausgesetzt.

Ziele

Die Teilnehmenden erwerben mit dieser Fortbildungsmaßnahme Grundkenntnisse für die fachkundige Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 4 Abs. 1 der Biostoffverordnung.

Themen
  • Rechtliche Grundlagen auf Basis der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der "Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe" (TRBA)
  • Grundlagen zu Biostoffen: In welchen Arbeitsbereichen kommen diese vor? Was zählt zu Biostoffen?
  • Gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit Biostoffen und geeignete Schutzmaßnahmen
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • Betriebsanweisungen
  • Informationsbeschaffung: Wo finden Sie Informationen zum Thema Biostoffe? Welche Praxishilfen gibt es bereits? Wo finden Sie die kompletten rechtlichen Grundlagen?
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge, Hygiene
Sachbearbeitung
Silke Böttcher
s.boettcher@ukh.de

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