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FAQ
Relevanz
Ja, die Kinder sind gesetzlich unfallversichert. Es muss sich allerdings um eine offizielle Veranstaltung der Kita handeln.
Ja. Ehrenamtliche Wahlhelfer*innen stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie erhalten nach einem Unfall im Ehrenamt die gleichen Leistungen wie Arbeitnehmer*innen nach einem Arb
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