Häufige Fragen

Diese Hilfe ist gesetzlich unfallversichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Helfer*innen bei einer von der Gemeinde organisierten Hilfe tätig werden oder im Rahmen privat organisierter Hilfen. Auch Mitglieder von Vereinen, Parteien oder sonstigen Organisationen, die ihre Unterstützung anbieten, sind bei der jeweiligen Hilfsmaßnahme gesetzlich unfallversichert. Sofern kein vorrangiger Versicherungsschutz über eine Berufsgenossenschaft besteht, greift die Satzung der Unfallkasse Hessen, die freiwillig Engagierte und andere ehrenamtlich Tätige unter Versicherungsschutz stellt.

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