Häufige Fragen

Wir übernehmen neben den Kosten für die Teilnahme auch die Kosten für Übernachtungen und Mahlzeiten in der Schulungsstätte. Kosten für Unterkunft und Mahlzeiten außerhalb der Schulungsstätte können leider nicht ersetzt werden.
Wird die Schulungsstätte – trotz Anreise ab 06:00 Uhr früh – nicht rechtzeitig erreicht, übernimmt die UKH in der Regel die Kosten für eine zusätzliche Übernachtung am Vortag.

Die UKH kann den Teilnehmenden leider weder Tagegeld für Verpflegung, Fahrtkosten oder einen möglichen Verdienstausfall erstatten.

Zur Abrechnung benötigt die UKH eine Kopie der Teilnahmebescheinigung. Lassen Sie uns diese bitte unaufgefordert zukommen, sonst ist eine Kostenübernahme leider nicht möglich.

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