Häufige Fragen

Grundsätzlich hat der/die Arbeitgeber*in den Unfall innerhalb von drei Tagen mit der vorgeschriebenen Unfallanzeige zu melden. Tödliche Unfälle sind sofort zu melden (per Telefon, Fax, E-Mail). In der Schülerunfallversicherung obliegt diese Pflicht der jeweiligen Einrichtungsleitung (Kita-Leitung, Schulleitung, Hochschulleitung). Bei ehrenamtlich Tätigen müssen die Länder, Gemeinden etc., in deren Auftrag sie tätig werden, die Unfälle melden.

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