In Deutschland gilt die „situative“ Winterreifenpflicht. Das heißt, dass man bei Glätte, Schnee oder Schneematsch nur mit Winterreifen fahren darf (§ 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO)). Da es schon im Oktober zu Frost kommen kann, empfehlen Expert*innen spätestens jetzt Winterreifen aufzuziehen.
Die alte Faustregel „von O bis O“ bietet eine grobe Orientierung. Da es an Ostern aber durchaus noch schneien kann, sollten Sie auch vor dem nächsten Wechsel im Frühjahr auf die Witterungsverhältnisse und Temperaturen achten. Reifenhersteller empfehlen ab einer Außentemperatur von unter 7° C mit Winterreifen zu fahren.
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