Leisten Studierende ein Praktikum – unabhängig davon, ob es in der Studienordnung vorgesehen ist oder nicht – so sind sie auch in dieser Zeit unfallversichert. Allerdings ändert sich im Regelfall die
Sowohl die Gefahrstoffverordnung als auch die DGUV Vorschrift 1 schließen Studierende in die Pflicht der Hochschule ein, für den erforderlichen Schutz zu sorgen. Somit gelten dieselben Vorschriften. W