Häufige Fragen

Sowohl die Gefahrstoffverordnung als auch die DGUV Vorschrift 1 schließen Studierende in die Pflicht der Hochschule ein, für den erforderlichen Schutz zu sorgen. Somit gelten dieselben Vorschriften. Wichtig: Das gleiche Schutzziel kann aber durchaus mit unterschiedlichen Schutzmaßnahmen erreicht werden, wenn unterschiedliche Expositionsrisiken vorliegen (Art, Intensität, Dauer der Exposition).

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