Häufige Fragen

Leisten Studierende ein Praktikum – unabhängig davon, ob es in der Studienordnung vorgesehen ist oder nicht – so sind sie auch in dieser Zeit unfallversichert. Allerdings ändert sich im Regelfall die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers. Zuständig für Schutz und Leistungen ist für diese Zeit des Praktikums die Berufsgenossenschaft bzw. die Unfallkasse des Praktikumsbetriebs.

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