Die Unfallversicherungsträger erlassen zu diesem Zweck eine Prüfungsordnung. Sie regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung des Befähigungsnachweises nach § 18 Abs. 2 SGB VII. Das zuständige Landesministerium für Soziales und Integration hat am 14. Oktober 2021 die Prüfungsordnung genehmigt.
Öffentliche Bekanntmachung der UKH