Geräte bei der Feuerwehr

Umgang mit Steckleitern nach DIN EN 1147

Wird eine Steckleiter zu einem Zweck eingesetzt, der nicht dem originären Verwendungszweck nach FwDV 10 entspricht, muss die Leiter nach Herstellerangaben einer kompletten Sicht- und Belastungsprüfung gem. DGUV-Grundsatz 305-002 unterzogen werden.

Öffnet eine Lightbox: Vier Feuerwehrleute stellen eine Leiter an einer Hauswand auf

Bild: © DGUV

Wird bei dieser Prüfung festgestellt, dass die Leiter Mängel aufweist, ist die Leiter auszusondern oder in Absprache mit dem Hersteller Instand zu setzen (je nach Beschädigung). Die Leiter ist bis zu einer erfolgten Instandsetzung außer Dienst zu nehmen. Wird bei dieser Prüfung festgestellt, dass die Leiter keine Mängel aufweist, jedoch Zweifel an der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Leiter bestehen, ist Kontakt mit dem jeweiligen Leiterhersteller aufzunehmen. Bis zur Klärung des Sachverhaltes ist sicherzustellen, dass die Leiter nicht weiterverwendet wird. Werden bei dieser Prüfung keine Mängel festgestellt und es bestehen auch keine Zweifel an der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Leiter, kann diese weiterverwendet werden.

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