FAQs der DGUV

Arbeiten Sie in einem Impfzentrum?

Öffnet eine Lightbox: Ein Schild mit der Aufschrift "Impfzentrum Covid-19".

Bild: © studio v-zwoelf, Adobe Stock

Dort finden Sie zum Beispiel Antworten auf die Fragen "Wie soll das Personal unterwiesen werden?", "Wo muss desinfiziert werden?“ Ihre Frage ist nicht dabei? Dann schreiben Sie an presse[at]ukh.de oder wenden sich an die zuständige Aufsichtsperson für Ihre Kommune.

Wer in einem Impfzentrum arbeitet oder hilft, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Folgende Personengruppen sind bei der UKH versichert:

  • Beschäftigte der Kommunen und Landkreise
  • Beschäftigte und Ehrenamtliche der Hilfeleistungsunternehmen (Johanniter, Malteser, ASB, Feuerwehren, Katastrophenschutz)
  • Beschäftigte von Krankenhausträgern und Arztpraxen (sind über den Arbeitgeber entweder bei der UKH oder der BGW versichert)
  • niedergelassene Ärzte ehrenamtlich im Auftrag des Kreises oder der Kommune
  • ehrenamtlich Tätige im Auftrag des Kreises oder der Kommune

Für Fragen zum Versicherungsschutz wenden Sie sich gerne an unser Servicetelefon: 069 29972-440.

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