Die IARC stuft die berufliche Exposition als Feuerwehreinsatzkraft jetzt als krebserregend für den Menschen ein (Gruppe 1).
Aus diesem Anlass informiert das zuständige Sachgebiet in Kooperation mit dem Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA) mit einem Schreiben über die Bedeutung dieser Einstufung und die Maßnahmen, die die Unfallversicherung trifft, um die Sicherheit der Feuerwehrleute weiter zu verbessern.