Jetzt bewerben!

15. Deutscher Gefahrstoffschutzpreis

Unternehmen können sich bis zum 31. März für den Gefahrstoffschutzpreis (GSP) bewerben. BMAS und BAuA suchen technische, strategische oder organisatorische Lösungen zum Schutz der Mitarbeiter vor krebserzeugenden Gefahrstoffen.

Öffnet eine Lightbox: Plakat "Zündende Idee? Gefahrstoffschutzpreis 2024"

Plakat "Zündende Idee? Gefahrstoffschutzpreis 2024"  Bild: © BAuA

Der Deutsche Gefahrstoffschutzpreis (GSP) wird alle zwei Jahre vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ausgelobt und von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die die Geschäfte des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) führt, organisiert. Er honoriert seit 30 Jahren vorbildliche und wegweisende Aktivitäten zum Schutz vor Gefahrstoffen.

Viele Beschäftigte sind krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ausgesetzt. Die Gefahrstoffverordnung und das technische Regelwerk bilden den rechtlichen Rahmen zum Umgang mit diesen Stoffen. Wir suchen Ihre guten Beispiele, um Beschäftigte bestmöglich vor diesen Risiken zu schützen und Lösungen, Innovationen oder praktische Hilfestellungen aus den Arbeitsbereichen Industrie, Handwerk und Dienstleistung für den Praxistransfer.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird im Jahr 2024 zum fünfzehnten Mal den Deutschen Gefahrstoffschutzpreis in Höhe von 10.000 Euro verleihen. Unter dem Motto „Sicher. Besser. Arbeiten“ steht auch dieses Jahr der Schutz vor krebserzeugenden Gefahrstoffen im Fokus. Wir zeichnen uneingeschränkt neue Ideen und Anregungen aus, um Risiken zu vermeiden. Wir möchten Ihre Ideen öffentlich bekannt machen, damit weitere Unternehmen davon profitieren und Sicher. Besser. Arbeiten. können.

Die Preisverleihung erfolgt im Herbst 2024.

Weitere Informationen, z. B. das Bewerbungsformular sowie Interviews mit drei früheren Preisträgern finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.


Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Zum Seitenanfang navigieren