Häufige Fragen

Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) vom 31.12.1973. Es legt fest, dass jede Unternehmensleitung Betriebsärzte*-ärztinnen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen hat. Diese sollen die Leitung bei ihren Verpflichtungen im Arbeitsschutz beraten und unterstützen. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert dieses Gesetz.

Zum Seitenanfang navigieren