Häufige Fragen

Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) vom 31.12.1973. Dort ist festgelegt, dass jeder Unternehmer Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen hat. Diese sollen ihn bei seinen Verpflichtungen im Arbeitsschutz beraten und unterstützen. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert dieses Gesetz.

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