Häufige Fragen

Nein. Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt nur Schäden, die am Körper eines Menschen eintreten. Für den Sachschaden kommt eventuell die Haftpflicht- oder Kaskoversicherung auf. Nur ausnahmsweise können bestimmte Sachschäden ersetzt werden: einerseits ist dies möglich bei einer sog. Hilfeleistung (z. B. Bergung eines Verletzten). Die Sache, die jemand in Besitz hatte, muss zum Zweck der Rettung eingesetzt und hierbei beschädigt worden sein (§ 13 SGB VII). Insoweit ist ein Antrag notwendig. eine weitere Ausnahme stellt der Ersatz der beschädigten Hilfsmittel (z. B. Brillen) dar.

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