Häufige Fragen

Die Unfallkasse Hessen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gewährt nach Eintritt eines Versicherungsfalls Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VII. Eine Gewährung von Schmerzensgeld ist in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht vorgesehen. Schmerzensgeld ist ein zivilrechtlicher/privatrechtlicher Anspruch gegen den Schädiger.

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