Häufige Fragen

Die verpflichtenden Praktika, die in hessischen Schulen meist am Ende der Sekundarstufe I stattfinden, sollen eine Hilfestellung zur Berufsorientierung bieten. Diese Praktika sind als Schulveranstaltung gesetzlich unfallversichert. Zuständig ist die Unfallkasse Hessen. Auch Praktika im Ausland sind nach Schulrecht möglich und können unter Versicherungsschutz stehen. In einem solchen Fall setzen Sie sich bitte mit unserem Servicetelefon in Verbindung, damit im Vorfeld der Versicherungsschutz geklärt werden kann (Telefon 069 29972-440). Ferienpraktika (bzw. Ferienjobs) sind ebenfalls unfallversichert. Hier ist jedoch die Berufsgenossenschaft des Praktikumsbetriebs zuständig.

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