Häufige Fragen
Nein. Anrechenbare Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2. Eine detaillierte Beschreibung dieser Aufgaben findet sich in der Anlage 1 und 2 der Vorschrift bzw. in der dazugehörigen DGUV Regel 100-002. Tätigkeiten wie Einstellungsuntersuchungen oder die Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf Baustellen gehören nicht dazu und müssen bei Bedarf zusätzlich beauftragt werden.