Häufige Fragen

Tagespflegepersonen sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Über den zuständigen Unfallversicherungsträger entscheidet jedoch die Form der Betreuung: Ist die Person selbstständig tätig (und betreut die Kinder beispielsweise bei sich zu Hause), so ist sie bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (www.bgw-online.de) versichert. Dort muss sie sich innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit anmelden.

Betreut die Tagespflegeperson überwiegend Kinder einer Familie in deren Familienwohnung, so wird sie als Angestellte des Haushalts angesehen. Dann ist die Unfallkasse Hessen zuständig und die Tagesmutter muss – je nach Höhe des Einkommens – bei der Minijobzentrale oder bei der UKH angemeldet werden.

Eine Meldung des arbeitgebenden Haushalts (z. B. der Eltern) ist bei der Minijobzentrale erforderlich, wenn das Entgelt unter 538 Euro liegt.

Zum Seitenanfang navigieren