Häufige Fragen

Das Verbandbuch ist verschlossen aufzubewahren. Nur zwingend berechtigte Personen dürfen Zugriff darauf haben. Auf den Verbandkasten müssen hingegen alle Beschäftigten Zugriff haben, so dass beides getrennt aufbewahrt werden muss.

Alternativ: Legen Sie Verbandbuch-Blanko-Formulare zum Verbandkasten, auf denen Mitarbeiter*innen selbst ihre Verletzung dokumentieren können. Das Formular wird in einem verschlossenen Umschlag an die zuständige Person weitergeleitet. Ist das Verbandbuch voll, muss es fünf Jahre lang aufbewahrt und dann datenschutzkonform vernichtet werden (§24 Abs. 6 UVV „Grundsätze der Prävention“). Quelle

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