Häufige Fragen

Generell darf auf Fachkraft und Betriebsarzt nicht verzichtet werden. Jedoch können im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung betriebsspezifische Beratungen von Personen mit entsprechender Fachkompetenz erbracht werden dazu zählen z. B. Arbeits- und Organisationspsychologen zur Ermittlung psychischer Belastung oder Chemiker für die Ermittlung von chemischen Einwirkungen. Ihr Einsatz ist darüber hinaus auch mit der Unternehmensleitung und dem Personalrat/Betriebsrat abzustimmen. 

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