Häufige Fragen

In der DGUV Regel "Benutzung von Atemschutzgeräten" (DGUV Regel 112-190) wird auf die Problematik des Tragens von Kontaktlinsen (3.1.5.3 Ergonomie und Anpassung) wie folgt hingewiesen: „Das Tragen von Kontaktlinsen birgt ein zusätzliches Risiko – ein Zugriff bei Augenreizung oder Verrutschen der Linse ist u. U. nicht möglich – und ist bei der Benutzung bestimmter Atemschutzgeräte zu berücksichtigen.“

Die Unfallkasse Hessen rät dazu, auf das Tragen von Kontaktlinsen beim Atemschutzeinsatz zu verzichten, da es zusätzliche Risiken birgt. Ebenso sind Brillen mit Bügeln für die Benutzung unter einer Vollmaske ungeeignet. Wir empfehlen beim Atemschutzeinsatz das Tragen einer geeigneten Maskenbrille. Masken aller 3 Klassen (Vollmasken) können für Brillenträger mit optischen Sehhilfen, z. B. Maskenbrille, versehen werden. Die Festlegung, ob Kontaktlinsen als Sehhilfen beim Atemschutzeinsatz toleriert werden, hat letztlich der verantwortliche Leiter der Einsatzeinheit (z. B. Leitung der Feuerwehr) zu treffen.

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