Häufige Fragen

Eine spezielle Eignungsuntersuchung für den "einfachen" Feuerwehrdienst gibt es nicht. Untersuchungen etwa zum Nachweis der Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G 25) und Arbeiten mit Absturzgefahr (G 41) werden von der Unfallkasse Hessen für den Feuerwehrdienst nicht gefordert. Bestehen jedoch Zweifel daran, dass ein*e Feuerwehrangehörige*r aus gesundheitlichen Gründen zum Führen eines Fahrzeugs, zu Arbeiten mit Absturzgefahr oder auch zu anderen Feuerwehrtätigkeiten geeignet ist, so soll er oder sie von einem mit den Aufgaben der Feuerwehr vertrauten Arzt oder einer Ärztin untersucht werden.

Für den Einsatz- und Übungsdienst in einer Freiwilligen Feuerwehr sind Eignungsuntersuchungen nur für spezielle Tätigkeiten erforderlich (§ 6 Abs. 3 DGUV Vorschrift 49).

Die körperliche Eignung ist nach dem Stand der Medizin (z. B. "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" oder feuerwehrspezifisches Regelwerk) regelmäßig nachzuweisen.

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