Häufige Fragen

Nach dem Stand der Technik legt die DIN EN 443 Mindestanforderungen an Feuerwehrhelme für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen baulichen Anlagen fest. Aluminium-Helme nach der zurückgezogenen Norm DIN 14 940, die sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, dürfen im Rahmen ihrer Einsatzgrenzen weiter verwendet werden. So ist beispielsweise bei der Ausbildung auf die materialbedingt höhere Wärmeabstrahlung auf den Kopf sowie die elektrische Leitfähigkeit hinzuweisen.

Sofern Helme dieser Norm noch Innenausstattungen aus Kunststoff oder gar Lederpolster haben, sollten diese Helme ausgesondert werden oder deren Innenausstattung nach Rücksprache mit dem Hersteller durch gabelförmigen Kinn-Nacken-Riemen aus Textil ersetzt werden.

Bei der Neuanschaffung von Helmen müssen diese die Anforderungen nach der DIN EN 443 erfüllen. Auch nach Zurückziehung der DIN 14 940 können Aluminium-Helme bis zur Ablegereife weitergenutzt werden. Dies wurde gemeinsam mit den Brandschutzaufsichten des Land Hessen und dem Technischen Prüfdienst und der UKH beschlossen. Auch die Hessische Landesfeuerwehrschule teilt diese Meinung.

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