Häufige Fragen
Für die Brandbekämpfung in Gebäuden und in Brandübungsanlagen sind Feuerwehrhelme aus Aluminium nach DIN 14940 nicht geeignet. Feuerwehrhelme aus Aluminium nach DIN 14940 dürfen bis zur Ablegereife für sonstige Arbeiten genutzt werden, sofern die Innenausstattungen nicht aus Kunststoff, sondern aus Textilbänderung bestehen. Lederpolster als stoßabsorbierendes Element sind verboten. (Stand: März 2024)