Häufige Fragen

Das kommt auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ausbildungsstelle an, mit der Sie einen Vertrag geschlossen haben.

Grundsätzlich ist es für ermächtigte Ausbildungsstellen zulässig, Regelungen zu treffen, um bei Stornierung angemeldeter Personen Kosten in Rechnung zu stellen (Stornoregelungen). Ob diese Regelungen auch im Fall der Untersagung des Kursbetriebs durch Behörden angewendet werden können, muss zivilrechtlich geklärt werden.

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