Häufige Fragen

In Schwimmbädern gibt es ausgebildetes Personal, das Kenntnisse der Ersten Hilfe vorweisen muss, nämlich die Schwimmbadaufsicht. Diese ist zur qualifizierten Ersten Hilfe für Besucher*innen verpflichtet.

Damit sind bereits ausreichend Beschäftigte mit Erste-Hilfe-Kenntnissen vorhanden, so dass die betriebliche Erste Hilfe ohne Mehraufwand abgedeckt werden kann. Somit entstehen dem Schwimmbad keine weiteren Kosten für die Qualifizierung von Ersthelfenden, die von der UKH veranlasst und zu tragen wären.

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