Häufige Fragen

UVVen und staatliche Arbeitsschutzvorschriften gelten grundäätzlich für alle Versicherten. Die im öffentlichen Auftrag ehrenamtlich Tätigen sollen den gleichen Schutz genießen wie Beschäftigte. Die Kommune, in deren Auftrag die Tätigkeit ausgeführt wird, steht dafür in der Verantwortung. Unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit hat sie ggf. eine Beurteilung der Gefährdungen vorzunehmen, Schutzmaßnahmen einzufordern und persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen. Gefährliche Arbeiten sollten nur fachkundigen Personen überlassen werden.

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