Häufige Fragen

Nein, an den Grundsätzen ändert sich nichts. Die Regelungen sind nicht neu. Bisher war in der Praxis die Anwendung allerdings nicht zufriedenstellend. Daher benennt die Regel zur Unfallverhütungsvorschrift konkretere Anforderungen an eine wirkungsvolle Pflichtenübertragung. Das Formblatt für die Übertragung ist überarbeitet und enthält an Stelle der früheren allgemeinen Formulierungen nun wesentlich konkretere gesetzliche Aufgaben.

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