Häufige Fragen

Sind Teilnehmende zu Erste-Hilfe-Kursen angemeldet und die Kurse nicht bereits durch die ausbildende ermächtigte Stelle abgesagt, sollten Sie sich umgehend mit der ermächtigten Stelle bezüglich einer Verschiebung der Ersten-Hilfe-Aus- oder Fortbildung in Verbindung setzen.

Gegebenenfalls sind die Vorgaben eines privatrechtlichen Vertrages zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle/Unternehmen zu beachten.

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