Häufige Fragen

Leider gibt es derzeit für Ärzt*innen keine Möglichkeit, sich nach G 26 ermächtigen zu lassen, da die DGUV keine Ermächtigungen mehr erteilt. Grund ist das Inkrafttreten der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) am 24.12.2009 und damit die Ablösung der Unfallverhütungsvorschrift Arbeitsmedizinische Vorsorge (GUV-V A 4) in weiten Bereichen. Nach der staatlichen Verordnung sind Ermächtigungen nicht mehr vorgesehen; vielmehr dürfen nur noch Fachärzt*innen für Arbeitsmedizin und Ärzt*innen mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchführen.

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