Häufige Fragen

Sie gehören bei größeren Schadensereignissen (schwere Verletzung, Berufskrankheit oder Unfalltod) zumindest zum Kreis derjenigen Verantwortlichen, für die man Unterlassungen bei Schutzmaßnahmen überprüfen wird. Ob letztlich die Verantwortung an Ihrem Verhalten – oder Unterlassen – festgemacht wird, hängt vom Einzelfall ab. Denn die Führungskräfte haben auch ohne detaillierte schriftliche Übertragung Fürsorgepflichten.

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