Sie gehören bei größeren Schadensereignissen (schwere Verletzung, Berufskrankheit oder Unfalltod) zumindest zum Kreis derjenigen Verantwortlichen, für die man Unterlassungen bei Schutzmaßnahmen überprüfen wird. Ob letztlich die Verantwortung an Ihrem Verhalten – oder Unterlassen – festgemacht wird, hängt vom Einzelfall ab. Denn die Führungskräfte haben auch ohne detaillierte schriftliche Übertragung Fürsorgepflichten.