Häufige Fragen
Sind Sie als ehrenamtlich Tätige*r bei der UKH versichert, haben Sie bei einer Seminarteilnahme keinen Anspruch auf Verdienstausfall (Ausnahme: Freiwillige Feuerwehren).
Sind Sie als ehrenamtlich Tätige*r bei der UKH versichert, haben Sie bei einer Seminarteilnahme keinen Anspruch auf Verdienstausfall (Ausnahme: Freiwillige Feuerwehren).
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