Häufige Fragen
Nein. Der Arzt/die Ärztin muss bei einem Arbeits-/ Schulunfall direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Seit dem 01.05.2001 erstatten die Unfallversicherungsträger keine Privatrechnungen mehr.
Nein. Der Arzt/die Ärztin muss bei einem Arbeits-/ Schulunfall direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen. Seit dem 01.05.2001 erstatten die Unfallversicherungsträger keine Privatrechnungen mehr.
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