Häufige Fragen

Beschäftigte, die nicht bei der UKH versichert sind, können grundsätzlich an UKH Seminaren teilnehmen, sofern noch Plätze frei sind und der zuständige Unfallversicherungsträger (UVT) die Kosten übernimmt. Dafür setzen Sie sich mit Ihrem UVT in Verbindung und beantragen dort die erforderliche Kostenübernahme, die Sie dann bei uns einreichen (Mail an bildungsmanager[at]ukh.de)

Zum Seitenanfang navigieren