Häufige Fragen

Ja, wenn Eltern ihre Kinder in die Tagesstätte oder zu einer Tagesmutter/Tagespflege bringen müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, sind Sie auf den Wegen gesetzlich unfallversichert. Auch eine notwendige Abweichung vom sonst üblichen Arbeitsweg ist versichert. Der gesetzliche Versicherungsschutz soll die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erleichtern beziehungsweise erst ermöglichen und bezieht sich auf die versicherte Mutter oder den versicherten Vater.

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